Wie entwickelt sich der Arbeitsmarkt vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise und ist die gemeinsame Einrichtung oder das Optionsmodell besser für den Kreis Gütersloh? Diese Fragen standen auf der Tagesordnung eines Gesprächs, zu dem sich die heimischen Landtagsabgeordneten Ursula Doppmeier und Dr. Michael Brinkmeier mit dem Leiter der Agentur für Arbeit Bielefeld, Thomas Richter, und der Leiterin der Geschäftsstelle der Bundesagentur in Gütersloh, Heike Zarling, getroffen haben.
Dr. Michael Brinkmeier MdL, Heike Zarling, Leiterin der Geschäftsstelle der Bundesagentur für Arbeit in Gütersloh, Ursula Doppmeier MdL und der Leiter der Agentur für Arbeit Bielefeld, Thomas Richter (v.l.).„Die Entwicklung am Arbeitsmarkt sorgt bei allen Akteuren weiterhin für Staunen im positiven Sinne“, sagte Richter. „Selbst nach der tiefsten Nachkriegszeitrezession durch die Finanzkrise und einem ungewöhnlich kalten Winter bleibt der Arbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen und unserem Bereich stabil.“ Der Grund für die unerwartet positive Entwicklung: Die Unternehmen haben in der Krise alle zur Verfügung stehenden Flexibilitätsreserven genutzt. „Durch Kurzarbeit, Verkürzung der durchschnittlichen Arbeitszeit, Nutzung von Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Abbau von Überstunden haben die Unternehmen für den Erhalt der Arbeitsplätze gesorgt“, erklärte Doppmeier. Als positives Signal ist auch zu werten, dass die Kurzarbeit bereits deutlich im Rückgang ist, so Richter. Im Bereich der Agentur für Arbeit Bielefeld haben im Mai 2010 lediglich 17 Betriebe Kurzarbeit, aus konjunkturellen Gründen, neu angezeigt. Vor einem Jahr waren es noch ca. 170.
Bei der Entscheidung zwischen Gemeinsamer Einrichtung oder Optionsmodell, bei dem die Kommunen langzeitarbeitslose Menschen komplett in Eigenregie betreuen, sind noch Fragen offen. „Der Wert der Eigenständigkeit, der Aufbau einer eigenen EDV, die Vorteile der Nutzung der zentralen Dienste der Bundesagentur und die Frage nach der politischen Verantwortung für die Langzeitarbeitslosigkeit sind Aspekte, die genau geprüft werden müssen“, erklärte Brinkmeier. „Wir werden die endgültige Ausgestaltung des Gesetzestextes im Juli abwarten und dann die Vor- und Nachteile für den Kreis Gütersloh abwägen.“