CDU Kreisverband Gütersloh

10 Punkte-Plan zur Begleitung der Wiederaufnahme des Betriebs bei Tönnies

Kreistagsfraktion stellt Forderungen vor

Der massive Corona-Ausbruch bei der Firma Tönnies hat die Gesundheit der MitarbeiterInnen gefährdet und für tausende von Menschen die belastende Erfahrung einer langen Quarantäne mit sich gebracht. Er hat darüber hinaus negative Auswirkungen auf den gesamten Kreis Gütersloh gehabt.
Fraktionsvorsitzender Dr. Heinrich SökelandFraktionsvorsitzender Dr. Heinrich Sökeland
Ein zweiter Lockdown mit den entsprechenden wirtschaftlichen Folgen, geschlossene Kindergärten und Schulen, Stigmatisierungserfahrungen außerhalb der Kreisgrenzen sowie abgesagte und abgebrochene Urlaube sind nur einige davon.
 
Unser aller Bestreben ist es, einen weiteren Ausbruch mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln zu vermeiden. Wir setzen dabei auf maximale Transparenz, damit die Bevölkerung sich ein Bild davon machen kann, welche Anstrengungen zu ihrem Schutz unternommen werden.
 
Vor diesem Hintergrund erwarten wir, dass der folgende 10 Punkte-Plan umgesetzt wird:

1. Der Kreis erstellt einen Aktionsplan, mit welchen Maßnahmen, in welchen Intervallen und durch welche Behörde das nun genehmigte Hygienekonzept der Firma Tönnies in den einzelnen Punkten überprüft wird.
2. Der Kreis setzt sich bei der Landes- und Bezirksregierung dafür ein, dass Mitarbeiter der Abteilung Arbeitsschutz der Bezirksregierung Detmold ab jetzt dauerhaft vor Ort im Werk in Rheda-Wiedenbrück sind, um die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Hygienemaßnahmen zu überprüfen.
3. Der Kreis setzt sich dafür ein, dass angesichts der Größe des Unternehmens auch langfristig
über die vom Land für fleischverarbeitende Betriebe verfügte Teststrategie hinausgegangen werden kann (z.B. Einzel- statt Pool-Testungen).
4. Die Firma Tönnies gibt dem Kreis regelmäßig Auskunft über die Schlachtmengen. Dies ist Teil einer Plausibilitätsprüfung, ob die Abstände eingehalten werden können.
5. Die Firma Tönnies gibt dem Kreis monatlich Auskunft darüber, wieviele Beschäftigte direkt beim Unternehmen, und wieviele Beschäftigte bei Subunternehmen angestellt sind. So kann überprüft werden, ob die Ankündigungen bzgl. der Übernahme von Werkvertragsarbeitern in
reguläre Arbeitsverhältnisse umgesetzt werden.
6. Der Kreis erstellt in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden ein Konzept zur Wohnraumkontrolle. Die Firma Tönnies hat eine Wohnraumbewirtschaftungsgesellschaft gegründet und
wird nun selbst als Vermieter für die Mitarbeiter auftreten. Die Kontrolle dieser Wohnungen kann angesichts der Erfahrungen in der Vergangenheit nicht durch das Unternehmen selbst erfolgen. Darüber hinaus muss auch weiterhin und insbesondere in der Übergangszeit, in der die Wohnraumbewirtschaftungsgesellschaft sich noch im Aufbau befindet, sichergestellt werden, dass die jetzt bekannt gewordenen, überwiegend über die Subunternehmen vermittelten, Wohnungen ebenfalls weiter kontrolliert werden. Das sollte auch für solche Wohnungen gelten, in denen Subunternehmer Werkvertragsarbeiter untergebracht haben, die in anderen
Unternehmen tätig sind.
7. Der Kreis führt stichprobenartige Kontrollen der Belegung der Kleinbusse durch, in denen die MitarbeiterInnen zur Arbeit gebracht werden. In der Vergangenheit waren aus der Bevölkerung immer wieder Hinweise eingegangen, dass die Kleinbusse überbelegt seien und keine
Masken getragen würden.
8. Der Kreis erstellt in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden ein Integrationskonzept zur besseren Integration der Zuwanderer aus Ost- und Südosteuropa. Der nur sehr geringe Übersprung des Virus von den Beschäftigten der Firma Tönnies auf die restliche Kreis-Bevölkerung ist ein Indiz dafür, dass wir im Kreis Gütersloh eine zahlenmäßig nicht geringe Parallelbevölkerung haben. Insbesondere vor dem Hintergrund der sehr zu begrüßenden Abschaffung der Werkverträge werden immer mehr Menschen dauerhaft im Kreis Gütersloh leben und Familien nachholen oder gründen. Diese Menschen müssen die Möglichkeit haben, sich hier zu integrieren. An diesen Integrationskosten sind die entsprechenden Arbeitgeber im angemessenen Umfang zu beteiligen.
9. Die Kreisverwaltung erstellt eine Übersicht der Kosten, die dem Kreis im Zusammenhang mit dem Corona-Ausbruch bei Tönnies entstanden sind und prüft juristisch, welche Ansprüche auf Kostenerstattung gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden können. Die Kreisverwaltung informiert umgehend über eventuelle Forderungen, die seitens des Unternehmens geltend gemacht werden. Grundsätzlich sollte bei den durch den Ausbruch und den daraus auch in der Zukunft resultierenden Kosten dem Verursacherprinzip Rechnung getragen werden.
10. Der Kreis Gütersloh fordert die Gesetzgeber auf Bundes- bzw. Landesebene auf, den Missbrauch von Werkverträgen zu unterbinden und die Arbeitsbedingungen in der fleischverarbeitenden Industrie - beispielsweise bei der Zeiterfassung - zu verändern.