Verordnungen und Regeln zur Eindämmung des Coronavirus (Stand 11.01.22)

Die Bewältigung der Krise rund um die Corona-Pandemie hat für die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen höchste Priorität.

André Kuper MdLAndré Kuper MdL

Die dynamische Entwicklung der Lage machte es notwendig, täglich auf Bundes- und Landesebene neue Entscheidungen zu treffen. Hier ist eine Übersicht der beschlossenen Maßnahmen, Rechtsverordnungen und Erlasse des Landes NRW:

 

11.01.2022: Aktualisierung der Corona-Schutzverordnung

 

07.01.2022: Aktualisierung der MantelVO, CoronaBetrVO und Corona TeststrukturVO

 

08.12.2021: Aktualisierung der MantelVO (CoronaSchVO/CoronaBetrVO/CoronaTestQuarantäneVO)

 

03.12.2021: Aktualisierung der CoronaSchVO

 

10.11.2021: Aktualisierung der Coronaschutz-Verordnung

Laut der neuen Coronaschutz-Verordnung gilt man in Nordrhein-Westfalen nur noch dann als getestet, wenn der Corona-Schnelltest oder PCR-Test höchstens 24 Stunden alt ist. Bisher galt eine Grenze von 48 Stunden. In einigen Bereichen wie Diskotheken oder Karnevalsveranstaltungen in Räumen gilt die 3Gplus-Regelung, bei der ein Schnelltest nur sechs Stunden alt sein darf.

 

29.09.2021: Aktualisierung der Corona-Schutzverordnung

 

30.09.2021: Neue Coronaschutzverordnung bringt weitere Lockerungen

 

16.09.2021: Aktualisierung der Coronabetreuungsverordnung mit Gültigkeit ab 17. September

 

17.08.2021: Aktualisierung der Coronaschutzverordnung mit Gültigkeit ab 20. August

Die neue Coronaschutzverordnung tritt am Freitag, 20. August, in Kraft. Sie gilt zunächst bis einschließlich 17. September 2021. Gemäß den gemeinsamen Beschlüssen von Bund und Ländern enthält die Verordnung nicht mehr mehrere Inzidenzstufen, sondern nur noch einen maßgeblichen Inzidenzwert: 35.  Beim Übersteigen der 7-Tage-Inzidenz von 35 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt gilt dort die „3G-Regel“. Wird der Wert auch im Landesdurchschnitt überschritten, gilt die „3G-Regel“ landesweit.

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)
Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“ zur CoronaSchVO NRW

 

15.07.2021: Änderungen der Coronabetreuungsverordnung

 

13.07.2021: Aktualisierungen der Coronaschutz-, Betreuungs- und Testverordnung

 

09.07.2021: Änderungen der Coronaschutzverordnung

 

07.07.2021: Aktualisierungen der Mantel-, Coronaschutz- und Quarantäneverordnungen

 

24.06.2021: Aktualisierungen der  Coronaschutz-, Rechts- und Quarantäneverordnungen

 

16.06.21: Aktualisierungen der Corona-, Betreuungs- und Quarantäneverordnungen

 

11.06.21: Aktualisierungen der Corona-, Test- und Quarantäneverordnung

26.05.21: Änderungen der Corona- Test- und Quarantäneverordnung

21.04.2021: Verabschiedung der Bundesregelung über Infektionsschutzgesetz

26.03.2021: Aktualisierung der Coronaschutzverordnungen nach dem Bund-Länder-Gipfel

05.03.2021: Aktualisierung der Coronaschutzverordnung

05.03.2021: NRW-Koalition verlängert Förderung zusätzlicher Schulbusse bis zu den Sommerferien

Das Verkehrsministerium hat die Förderung für zusätzliche Schulbusse bis zum Beginn der Sommerferien verlängert. Zuletzt war das Schulbusprogramm durch den Erlass neuer Richtlinien im Dezember 2020 bis zu den Osterferien verlängert worden. Insgesamt hat die Landesregierung seit dem Start des Förderprogramms im August 33,5 Millionen Euro bereitgestellt.

26.02.2021: Nordrhein-Westfalen regelt Einzelfallentscheidungen bei Coronaschutzimpfungen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat den Umgang mit Einzelfallentscheidungen im Rahmen der Coronaschutzimpfung geregelt. Der Antrag ist bei dem Kreis oder der kreisfreien Stadt zu stellen, in dem beziehungsweise der die antragstellende Person ihren Erstwohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Grundvoraussetzung ist das Vorliegen eines qualifizierten ärztlichen Zeugnisses. 

NRW setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen konsequent um. Zunächst bis zum 10. Januar 2021 gilt die neue Fassung der Corona-Schutzverordnung mit verschärften Regeln zur weiteren Eindämmung der Pandemie.

 

Herr Frau
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